| 10. Die Tempelhaupt-Hall-e ist vom Hallschlag freizuhalten, denn dorthin darf nicht eintreten…
…wer nicht das Fleisch der Hände (z.B. mit Schmuck) und das Fleisch der Füße (z.B. Fußkettchen) gesäubert hat. |
11. Das Allerheiligste, der Tabernakel, die (1-fach) Standfläche ist geheiligter, denn im Rahmen der Dienststunden des Hohepriesters wurde diese Standfläche erstellt. | Zitat aus Mischna Kelim 1, 6-9 |
| 7. Der Israelitenvorhof: mit Sündopfer bleibt die Sühne an den Körpern
_________________________________ (hier sind Diverse & Gleichgestellte (zum profunden¹ male-Bürger und zur female-Bürgerin) [Familie] versammelt und die Diskussion um Kinder nach dem 1. Monat ist beendet) ¹der profunde Bürger schließt die Twul-Jom Jugend völlig aus |
8. Der Levitenvorhof, das Refektorium der Tempel-vor-Hall-e ist unbelassen, d.h.
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9. Die Tempelvor-Hall-e, die (3-fach) Standfläche vor dem Altar ist:
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| 4. Der Berg des Hauses:
Nidda-Ausschluß (female-7-Tage) und Wöchner*innen (male-2-Tage) haben keine Aufenthalt im Pundit |
5. Der Umgang, der Bürgersteig des Resiot: verboten ist Makligkeit des Todes trachten (2 x 3,5 Tage / vor-wie nach) und auch Sternendiener
__________________________________ |
6. Der Frauenvorhof des Twul-Jom: ohne Sündopfer bleibt der phallusische Vorsteher…
Tradition ist hier der Aufenthalt von Frauen mit Kindern ohne bar,-/bat-mizpah (Ausbildung), denen der volle Umfang der Jugendweihe noch fehlt. _________________________ …vor der Zuteilung durch: Ministerium Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration |
| 1. Das Land ist der alte/neue Bund:
Schwingegarbe, Erstlinge und die Dualform des Brotes |
2. Wohnstädte sind wie von einer Mauer umgeben. Hier gibt es keinen Aussatz. Der Spiess des Todes wird nach außerhalb verlagert. | 3. Kernstadt wird zwischen heiligmäßiger Speisen-verordnung und Maaser-Rechnung aufgespannt. |


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